Riebel GmbH

vormals Bonin GmbH

Großhandel für das Bestattungswesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Karl Bonin GmbH für gewerbliche Kunden.

 

1. Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden „Käufer“ genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführen.
  2. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
  3. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebot und Annahme

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von uns zustande. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich. Mündliche und fernmündliche Abreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
  3. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Der Vertrag kommt spätestens mit der Absendung der bestellten Ware zustande. Dies gilt ebenfalls bei einer ersten Teillieferung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise stets ab Werk zuzüglich Verpackung. Vereinbarte Skonti gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.
  2. Für Lieferungen, bei denen Versand- und Verpackungskosten durch unsere Lieferanten anfallen, werden diese an den Käufer weiterberechnet. Sonstige Versand- und Verpackungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dies gilt ebenfalls für Versendungen ins Ausland.
  3. Die genannten Preise sind Netto-Preise in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
  4. Falls nicht anders in der Rechnung ausgewiesen, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis binnen 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung auf unser Konto auszugleichen.
  5. Kommt der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt,  Verzugszinsen in  der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10 %  p.a. zu verlangen.
  6. Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
  7. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die jeweils älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4. Lieferung, Lieferzeit und Verzug

  1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.
  2. Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware an den Kunden verschickt haben oder diesem die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Dies gilt ebenfalls für Aufträge, die von uns an unsere Lieferanten zum Versand weitergegeben wurden.
  4. Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Käufer keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. VII.
  5. Rücklieferungen können nur nach vorherigem ausdrücklich erklärtem Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, ungebrauchtem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, einen angemessenen Betrag in Abzug zu bringen.
  6. Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  7. Bei auf Abruf gekaufter Ware muss der Abruf spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Bestellung erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, ohne vorherige Anzeige den Versand der Ware vorzunehmen und die vereinbarte Zahlung zu verlangen.

5. Gefahrübergang, Verpackung

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
  2. Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiken versichern.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gekaufte Ware zurückzunehmen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Auslieferung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.
  5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine uns.

7. Gewährleistung

  1. Für Sachmängel bei neu hergestellten Lieferungen haften wir gemäß nachstehenden Bestimmungen. Soweit Gegenstand des Vertrages keine neu hergestellten Lieferungen sind (z.B. gebrauchte Sachen, Muster, Ausstellungsstücke, 2. Wahl) ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
  2. Die Beschaffenheit unserer Lieferungen ist abschließend in dem jeweils gültigen Katalog/Prospekt für die einzelnen Produkte festgelegt, dort nicht aufgeführte Eigenschaften sind nicht Gegenstand unserer Sachmängelhaftung.
  3. Bei Lieferungen, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die in der jeweiligen technischen Spezifikation aufgeführte Beschaffenheit aufweisen („Sachmangel“), bessern wir nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern kostenlos Ersatz („Nacherfüllung“).
  4. Durch die Nacherfüllung beginnt keine neue Verjährungsfrist.
  5. Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben.
  6. Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung durch uns als abgegeben.
  7. Der Käufer hat die Lieferung nach Empfang unverzüglich auf die Vertragsgemäßheit und Transportschäden zu prüfen.
  8. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel uns gegenüber spätestens innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Lieferung mitzuteilen („Mängelrüge“). Zu der Mängelrüge gehört die Mitteilung der die Lieferung betreffenden Daten: Modellbezeich-nung und –nummer, Nummer der Rechnung oder der Auftragsbestätigung von uns und Schadens- oder Mängelbeschreibung, bei sichtbaren Mängeln mit Fotos.
  9. Uns ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Wird uns dies verweigert, sind wir von der Sachmängelhaftung befreit.
  10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  11. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehler-hafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Kleine Abweichungen in Maßen, Modellen, Farbtönen usw. sind uns gestattet. Bei Farbtönen gilt dies auch bei Einsendung von Farbproben. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Reklamationen bis zu deren Beseitigung den Kaufpreis ganz oder zum Teil zurückzubehalten.
  12. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist
  13. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
  14. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen uns gemäß § 478 Abs. 2 BGB gelten Ziff. VII Absätze 10 bis 12 entsprechend.
  15. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Käufers oder Dritter auftreten. Für Bruchschäden beim Transport haften wir grundsätzlich nicht.
  16. Für der Bestattung entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschriften wird keine Haftung übernommen.
  17. Weitergehende oder andere als die in Ziff. VII geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  18. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8. Aufrechnung und Abtretung

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
  2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.



9. Sonstiges

  1. An dem Käufer zur Verfügung gestellten Musterbüchern, Fotos, Abbildungen, Skizzen etc. behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.



10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Der Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes.
  2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Vertragsänderungen

  1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil.

12. Gültigkeit

  1. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.

 

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